Da sein reicht nicht – wirksame Arbeitnehmervertretung sichtbar machen
21. September 2026
10:00-16:30 Uhr
Findlingspark Nochten
Parkstraße 7
02943 Boxberg/O.L. OT Nochten
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen,
wie oft und genau wissen die eigenen Kolleginnen und Kollegen eigentlich, was Ihr für sie erreicht habt? Viele Erfolge der Arbeitnehmervertretung entstehen im Hintergrund – in Verhandlungen, Ausschüssen oder Gesprächen mit der Geschäftsführung – und bleiben für die Belegschaft oft unsichtbar. Zwischen guter Interessenvertretung und dem, was davon im Betrieb tatsächlich wahrgenommen wird, liegt häufig eine Lücke, die sich nicht von selbst schließt.
Und auch untereinander, zwischen den Arbeitnehmervertretungen verschiedener Einrichtungen, bleibt oft unklar, wer welche Wege geht, was sich bewährt hat und was sich auf die eigene Situation übertragen lässt.
Genau darum soll es beim nächsten Netzwerktreffen gehen: Wie kann Interessenvertretung in Euren Einrichtungen präsent sein und bleiben? Wie gelingt es, die eigene Arbeit sichtbar zu machen, ohne dass daraus zusätzlicher Aufwand im ohnehin vollen Alltag entsteht? Welche Wege der Ansprache und Information funktionieren tatsächlich – und welche verpuffen trotz guter Absicht? Und was können wir voneinander lernen, wenn wir uns die Praxis Anderer einmal genauer ansehen, statt jede Lösung selbst neu zu erfinden?
Genau das ist der Kern des Tages: Neben fachlichen Impulsen und gemeinsamem Austausch soll es vor allem Raum geben für Beispiele aus Euren eigenen Reihen. Bringt mit, was bei Euch funktioniert – oder auch, was sich als Sackgasse erwiesen hat. Ob Aushang, Rundmail, Intranetbeitrag, Betriebsversammlung, Social-Media-Kanal oder ein ganz anderes Format: Alles ist willkommen, gern auch als digitale Ansicht oder als gedrucktes Exemplar zum Anfassen und Herumreichen. Der Nachmittag ist bewusst so angelegt, dass diese Praxisbeispiele im Mittelpunkt stehen und wir gemeinsam daraus lernen können.
Wir freuen uns darauf, mit Euch auf Eure Herausforderungen und Erfolgsgeschichten zu sprechen. Beides bringt uns weiter. Auf einen anregenden und inspirierenden Austausch!
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!
Mit kollegialen Grüßen
Marko Schmidt
REVIERWENDE Lausitz
Theresa Menzel
ver.di Sachsen West-Ost-Süd
Ralf Franke
ver.di Cottbus
Dana Dubil
DGB Ostsachsen
Matthias Loehr
DGB Südbrandenburg/ Lausitz
Agenda
10:00 – 10:30
Begrüßung & Ankommen
10:30 – 11:15
Klartext: Was heißt Sichtbarkeit für die
Arbeitnehmervertretung?
Begriffsklärung – Innenwirkung vs. Außenwirkung – Bedeutung für Akzeptanz und Wirksamkeit
11:15 – 12:30
Werkzeugkasten: Wie Interessenvertretung
im Betrieb ankommt
Kanäle im Überblick – Rechtlicher Rahmen – Typische Stolpersteine
12:30 – 13:30
Mittagspause & Networking
13:30 – 15:00
Praxis: Beispiele aus den eigenen Reihen
Eigene Praxisbeispiele – Erfolge und gescheiterte Versuche – Gemeinsame Bewertung
15:00 – 16:15
Weitergedacht: Handlungsfelder für die eigene Arbeit
Zentrale Erkenntnisse – Ideen für die eigene Einrichtung – Nächste Schritte
16:15 – 16:30
Abschluss & Verabredungen
Hinweise
Das Netzwerk Gesundheit richtet sich an Einrichtungen im Kranken- und Gesundheitsbereich. Herzlich eingeladen sind betriebliche Arbeitnehmervertretungen der stationären und ambulanten Pflege, der Rettungsdienste, von Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen aber auch von Krankenkassen, Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie der staatlichen Aufsichtsbehörden.
Das Netzwerk Gesundheit ist ein Angebot des gewerkschaftlichen Projekts REVIERWENDE. Betriebliche Arbeitnehmervertretungen in der Lausitz sollen fit für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Region sein.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebs- & Personalrats, der Mitarbeitervertretung und auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung notwendig sind.
Es findet daher Anwendung für:
- Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG,
- Personalräte nach § 46 Abs. 1 LPersVG (Brandenburg), § 47 Abs. 1 SächsPersVG (Sachsen) bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG (Bund)
- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG sowie vergleichbare Regelungen und für
- Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung nach § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX.
Zur Teilnahme ist ein Beschluss des Gremiums inkl. der Freistellung der teilnehmenden Interessensvertretungsmitglieder notwendig. Für das Seminar fallen keine Tagungsgebühren an. Mit dem Beschluss des Gremiums werden die Reisekosten inkl. Parkgebühren und die Freistellung der Teilnehmenden vom Arbeitgeber getragen.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 11. September 2026.
Für Rückfragen steht unsere Projektassistentin Marion Dubil telefonisch unter 0157 853 220 33 gern zur Verfügung.