Digitale Gesundheit – Impulse aus der Welt,
Herausforderungen in der Lausitz
22. Juni 2026
10:00-16:30 Uhr
Kaminzimmer
Cottbuser Straße 18a-20
03149 Forst
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen,
in Estland wird ein digitales Rezept in wenigen Sekunden ausgestellt. In Dänemark rufen Millionen Bürgerinnen und Bürger ihre Gesundheitsdaten bequem online ab. In Deutschland diskutieren wir noch, wie das funktionieren kann – und viel zu selten, welche Rolle Beschäftigte dabei spielen.
Was in Estland und Dänemark Alltag ist, nimmt auch hierzulande Fahrt auf: elektronische Patientenakten, digitale Schichtplanung, KI-gestützte Diagnoseunterstützung oder die Fernüberwachung von Patientinnen und Patienten. Neue Technologien verändern, wie Gesundheitsversorgung organisiert wird – und damit auch, wie Beschäftigte arbeiten.
Auch für Euch als betriebliche Arbeitnehmervertretungen stellt sich daher die Frage: Was bedeutet die digitale Transformation konkret für unsere Einrichtungen, unsere Beschäftigten und unsere Mitbestimmungsrechte?
Unter dem Begriff „Digitale Gesundheit“ wird vieles zusammengefasst: von der elektronischen Patientenakte über Apps auf Rezept bis hin zu Telemedizin und dem Einsatz Künstlicher Intelligenz. Deutschland hat dabei in den vergangenen Jahren gesetzliche Grundlagen geschaffen, steht im internationalen Vergleich aber noch vor erheblichen Herausforderungen. Länder wie Estland oder Dänemark zeigen, wie eine vernetzte, bürgernahe digitale Gesundheitsversorgung aussehen kann.
Polen und Tschechien, die unmittelbaren Nachbarländer der Lausitz, befinden sich ebenfalls in einem rasanten digitalen Wandel – mit eigenen Ansätzen und Erfahrungen, die für unsere Region nicht ohne Bedeutung sind.
Das Netzwerktreffen bietet Gelegenheit, gemeinsam in dieses Thema einzutauchen. Im Mittelpunkt stehen ein verständlicher Überblick über die wichtigsten Entwicklungen, der Blick auf andere Länder sowie die Frage, welche Chancen und Risiken die Digitalisierung des Gesundheitswesens für Beschäftigte und Einrichtungen in der Lausitz mit sich bringt – und wie betriebliche Arbeitnehmervertretungen die Entwicklung aktiv mitgestalten können.
Wir freuen uns auf Eure Teilnahme!
Mit kollegialen Grüßen
Marko Schmidt
REVIERWENDE Lausitz
Theresa Menzel
ver.di Sachsen West-Ost-Süd
Ralf Franke
ver.di Cottbus
Dana Dubil
DGB Ostsachsen
Matthias Loehr
DGB Südbrandenburg/ Lausitz
Agenda
10:00 – 10:30
Start & Begrüßung
10:30 – 11:15
Im Fokus: Was meint Digitale Gesundheit?
Begriffe, Dimensionen und Anwendungsfelder
11:15 – 12:30
Im Vergleich: Wo steht Deutschland— & wer ist weiter?
Ergebnisse der Studien „Digital-Health-Index“ und „e Health-Indikator 2025“
12:30 – 13:30
Mittagspause & Networking
13:30 – 15:00
Im Detail: Andere Länder unter der Lupe
Länderportraits – Erfolgsfaktoren und Stolpersteine – Übertragungsoptionen
15:00 – 16:15
Im Blick: Mitbestimmung und Handlungsfelder
Rechte und Aufgaben betrieblicher Arbeitnehmer – vertretungen bei digitalen Systemen
16:15 – 16:30
Abschluss & Verabredungen
Hinweise
Das Netzwerk Gesundheit richtet sich an Einrichtungen im Kranken- und Gesundheitsbereich. Herzlich eingeladen sind betriebliche Arbeitnehmervertretungen der stationären und ambulanten Pflege, der Rettungsdienste, von Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen aber auch von Krankenkassen, Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie der staatlichen Aufsichtsbehörden.
Das Netzwerk Gesundheit ist ein Angebot des gewerkschaftlichen Projekts REVIERWENDE. Betriebliche Arbeitnehmervertretungen in der Lausitz sollen fit für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Region sein.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebs- & Personalrats, der Mitarbeitervertretung und auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung notwendig sind.
Es findet daher Anwendung für:
- Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG,
- Personalräte nach § 46 Abs. 1 LPersVG (Brandenburg), § 47 Abs. 1 SächsPersVG (Sachsen) bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG (Bund)
- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG sowie vergleichbare Regelungen für
- Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung nach § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX.
Zur Teilnahme ist ein Beschluss des Gremiums inkl. der Freistellung der teilnehmenden Interessensvertretungsmitglieder notwendig. Für das Seminar fallen keine Tagungsgebühren an. Mit dem Beschluss des Gremiums werden die Reisekosten inkl. Parkgebühren und die Freistellung der Teilnehmenden vom Arbeitgeber getragen.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 15. Juni 2026.
Für Rückfragen steht unsere Projektassistentin Marion Dubil telefonisch unter 0157 853 220 33 gern zur Verfügung.