Reformen im Gesundheitswesen – was heißt das für Qualität und Beschäftigte?
23. November 2026
10:00-16:30 Uhr
ACHTUNG!
Veranstaltungsort wird noch bekannt gegeben
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen,
kaum ein Bereich des Gesundheitswesens bleibt von aktuellen Reformen unberührt – ob Krankenhaus, Notfallversorgung oder Pflege. Die Krankenhausreform ist bereits beschlossen und auch in der Pflege zeichnen sich Veränderungen mit dem derzeit diskutierten Pflegeneuordnungsgesetz ab. Was auf dem Papier nach Leistungsgruppen, Qualitätsvorgaben und Strukturanpassungen klingt, wird früher oder später auch in Euren Einrichtungen in der Lausitz spürbar: bei der Frage, welche Leistungen am Standort bleiben, welche Qualifikationen künftig gebraucht werden – und was das für die Kolleg:innen bedeutet, die die Versorgung jeden Tag tragen.
Vieles davon ist heute noch offen. Wie die Vorgaben umgesetzt werden und was sie für einzelne Häuser und Einrichtungen heißen, lässt sich bislang nur in Ansätzen absehen – auch für betriebliche Arbeitnehmervertretungen und Gewerkschaften.
Zugleich ist der Spielraum vor Ort durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen deutlich enger geworden. Umso wichtiger ist es, informiert zu bleiben, Wissen zu teilen und gemeinsam einzuordnen, was auf uns zukommt.
Dafür wollen wir uns bei diesem Netzwerktreffen Zeit nehmen. Mit dabei sind Theresa Menzel und Ralf Franke von der Gewerkschaft ver.di. Sie geben Einblick in den aktuellen Stand der Reformen und die Lage der Einrichtungen in der Lausitz. Zudem stehen sie für Eure Fragen zur Verfügung – zu allem, was Euch in Eurer Arbeit als Interessenvertretung derzeit beschäftigt.
Im Anschluss greifen wir auf, was offen geblieben oder neu aufgekommen ist, und denken gemeinsam weiter.
Wir freuen uns auf einen offenen und lebendigen Austausch!
Mit kollegialen Grüßen
Marko Schmidt
REVIERWENDE Lausitz
Theresa Menzel
ver.di Sachsen West-Ost-Süd
Ralf Franke
ver.di Cottbus
Dana Dubil
DGB Ostsachsen
Matthias Loehr
DGB Südbrandenburg/ Lausitz
Agenda
10:00 – 10:30
Begrüßung & Ankommen
10:30 – 11:15
Klartext: Was heißt Sichtbarkeit für die
Arbeitnehmervertretung?
Begriffsklärung – Innenwirkung vs. Außenwirkung – Bedeutung für Akzeptanz und Wirksamkeit
10:30 – 12:30
Im Gespräch: Austausch mit
Theresa Menzel und Ralf Franke, ver.di
Aktueller Stand der Reformen in Krankenhaus, Notfallversorgung und Pflege – Auswirkungen auf
Beschäftigte, Arbeits- und Versorgungsqualität – Fragen und Erfahrungen aus Euren Einrichtungen
12:30 – 13:30
Mittagspause & Networking
13:30 – 15:00
Im Austausch: Offenes und Neues aufgreifen
Fragen und Themen aus dem Gespräch gemeinsam weiterdenken – Vertiefung in Kleingruppen oder im Plenum, je nach Bedarf
15:00 – 16:15
Im Blick: Was bedeuten die Veränderungen
für unsere Arbeit?
Umgang mit Veränderungen als Interessenvertretung – Erfahrungen im Netzwerk teilen – Was nehmen wir mit?
16:15 – 16:30
Abschluss & Verabredungen
Hinweise
Das Netzwerk Gesundheit richtet sich an Einrichtungen im Kranken- und Gesundheitsbereich. Herzlich eingeladen sind betriebliche Arbeitnehmervertretungen der stationären und ambulanten Pflege, der Rettungsdienste, von Krankenhäusern und Rehaeinrichtungen aber auch von Krankenkassen, Sozialversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie der staatlichen Aufsichtsbehörden.
Das Netzwerk Gesundheit ist ein Angebot des gewerkschaftlichen Projekts REVIERWENDE. Betriebliche Arbeitnehmervertretungen in der Lausitz sollen fit für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Region sein.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebs- & Personalrats, der Mitarbeitervertretung und auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung notwendig sind.
Es findet daher Anwendung für:
- Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG,
- Personalräte nach § 46 Abs. 1 LPersVG (Brandenburg), § 47 Abs. 1 SächsPersVG (Sachsen) bzw. § 54 Abs. 1 BPersVG (Bund)
- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG sowie vergleichbare Regelungen und für
- Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung nach § 179 Abs. 4 S. 3 SGB IX.
Zur Teilnahme ist ein Beschluss des Gremiums inkl. der Freistellung der teilnehmenden Interessensvertretungsmitglieder notwendig. Für das Seminar fallen keine Tagungsgebühren an. Mit dem Beschluss des Gremiums werden die Reisekosten inkl. Parkgebühren und die Freistellung der Teilnehmenden vom Arbeitgeber getragen.
Wir bitten um Anmeldung bis zum 16. November 2026.
Für Rückfragen steht unsere Projektassistentin Bettina Handke telefonisch unter 0157 853 220 35 gern zur Verfügung.