18. Januar 2023 SEMINARANGEBOT: Der Pflege-Mindestlohn und die Tarifbindung in der Altenpflege
Seminarangebot des REVIERWENDE-Büro Lausitz
TAGESSEMINAR
Der Pflege-Mindestlohn und die Tarifbindung in der Altenpflege —
ein Segen für Pflegeeinrichtungen, ein Fluch für Krankenhäuser?
Die Einrichtungen des Gesundheitsbereichs unter betrieblichen und tariflichen Druck —
Aufgaben und Gestaltungsansätze der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen
18. Januar 2023, 10:00 Uhr – 16:30 Uhr
Hotel Georgenberg, Slamener Höhe 19, 03130 Spremberg
Einladung
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Mitglieder der betrieblichen Arbeitnehmervertretungen,
auf dem Weg zur Stärkung Guter Arbeit in Betrieben und Einrichtungen des Gesundheitsbereichs hat der Gesetzgeber wesentliche Veränderungen vorgenommen. Mit den Anhebungen des Pflegemindestlohnes zum 01.09.2022 und des allgemeinen Mindestlohnes zum 01.10.2022 sind die Mindestarbeitsbedingungen neu zugeschnitten. Gleichzeitig dürfen ab dem 01.09.2022 nur noch Versorgungsverträge mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Tarifhöhe bezahlen, d.h. auf Basis von Tarifverträgen. Das regelt das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG). In der Lausitz gelten inzwischen für zahlreiche Pflegeeinrichtungen Tarifverträge.
Aber auch bei den Krankenhäusern in der Lausitz finden verschiedene Tarifverträge Anwendung. Mit den neu ab-geschlossenen Tarifverträgen in der Pflege geraten diese Kliniken in weiteren Zugzwang. Die oftmals nun besseren Entlohnungsbedingungen stellen eine Konkurrenz dar und ermuntern Pflege- und Arbeitskräfte zum Wechseln.
Wie genau sich die Arbeits- und Beschäftigungssituation in den Lausitzer Gesundheitseinrichtungen darstellt, wollen wir gemeinsam mit Euch näher betrachten. Ausgehend von den gesetzlichen Neuerungen wollen wir die tariflichen Arbeitsbedingungen in der Pflege/ Altenpflege den tariflichen Arbeitsbedingungen der Krankenhäuser in der Lausitz gegenüberstellen und miteinander vergleichen.
Im Fokus stehen die Fragen:
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- Für wen gilt was?
- Welche Berufsgruppen haben Anspruch auf den Pflegemindestlohn, wer auf den allgemeinen Mindestlohn und wann greifen Tarifverträge?
- Welche Tarifverträge gelten in den Gesundheitseinrichtungen der Lausitz?
- Welche Vorteile und Leistungen beinhalten diese?
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In dem Seminar des Lausitzer Netzwerks Gesundheit am 18. Januar 2023 in Spremberg wollen wir auch Eure Fragen und Anliegen dazu beantworten. Zur konkreten Unterstützung Eurer Arbeit verständigen wir uns über die betrieblichen und außerbetrieblichen Herausforderungen, Perspektiven und Gestaltungsansätze für Euch als Arbeitnehmervertretungen, Betriebs- und Personalräte, Jugend- und Auszubildenden sowie Schwerbehindertenvertretung. Das betrifft auch die Bestrebung, im Zuge des Strukturwandels die Lausitz als „Gesundheitsmodellregion“ zu etablieren.
Das Seminar des Netzwerks Gesundheit konzentriert sich nicht nur auf Pflege- und Gesundheitskräfte. Genauso herzlich eingeladen sind betriebliche Arbeitnehmervertretungen der Essens- und Kantinendienstleister, der Reinigungsfirmen, der Krankenkassen, der Berufsgenossenschaft, der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie der staatlichen Aufsichtsbehörden.
Das Seminar wird vom Projekt REVIERWENDE Team Lau-sitz in Kooperation mit ver.di Sachsen-West-Ost-Süd und ver.di Cottbus durchgeführt sowie durch den DGB Ostsachsen und den DGB Südbrandenburg Lausitz unterstützt.
Mit kollegialen Grüßen
Matthias Loehr
REVIERWENDE Lausitz
Sabine Baron
ver.di Sachsen-West-Ost-Süd
Ralf Franke
ver.di Cottbus
Dana Dubil
DGB Ostsachsen
Marco Bedrich
DGB Südbrandenburg Lausitz
Agenda für den 18.01.2023
10:00 Uhr – Start und Begrüßung Matthias Loehr, REVIERWENDE
10:20 Uhr – Gemeinsame Vorstellungsrunde und Darstellung der eigenen Perspektive auf die Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen in der Gesundheitsversorgung
11:20 Uhr – Impulsvortrag: Pflegemindestlohn vs. Tarifverträge – Was gilt für die Beschäftigten? Ralf Franke, ver.di
11:40 Uhr – Diskussionsrunde: Wie gestaltet sich die betriebliche Praxis in den Einrichtungen? Welche Aufgaben und Einflussmöglichkeiten haben die betrieblichen Arbeitnehmervertretungen im Zuge des (Pflege-)Mindestlohnes und der Tarifverträge?
Gemeinsame Mittagspause ca. 12:30 -13:30 Uhr
13:30 Uhr Unsere Perspektive im Betrieb und in der Lausitz: Impulse für den Strukturwandel und die „Gesundheitsmodellregion Lausitz“: Was
braucht es, damit ich in meinem Betrieb, meiner Branche und in der Region verbleibe? Wie kann das konkret umgesetzt werden?
15:30 Uhr Themen/Ideen für weitere Netzwerktreffen
16:00 Uhr Verabredungen und nächste Termine
16:15 Uhr Feedbackrunde und Abschluss der Veranstaltung
Hinweis
Das Netzwerk Gesundheit ist ein Angebot des gewerkschaftlichen Projekts REVIERWENDE. Betriebliche Arbeitnehmervertretungen in der Lausitz sollen fit für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Region sein. Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats, des Personalrats und auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung notwendig sind.
Es findet daher Anwendung für :
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- Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG,
- Personalräte nach § 46 Abs. 1 PersVG (Brandenburg), § 46 Abs. 3 Sächs.PersVG (Sachsen) bzw. § 46 Abs. 3 BPersVG (Bund)
- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG sowie für
- Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung nach § 179 Abs. 4 S.3 SGB IX.
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Zur Teilnahme ist ein Beschluss des Gremiums inkl. der Freistellung der teilnehmenden Interessensvertretungsmitglieder notwendig.
Für das Seminar fallen keine Tagungsgebühren an. Mit dem Beschluss des Gremiums werden die Reisekosten und die Freistellung der Teilnehmenden vom Arbeitgeber getragen.
Anmeldung
Wir bitten um Anmeldung per E-Mail an: lausitz@revierwende.de
bis zum 09.01.2023.
Für Rückfragen stehen wir telefonisch unter 01578 – 53 22 035 (Projektassistentin Bettina Handke) gern zur Verfügung.