Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die (Arbeits-)Zeit ist reif für Veränderung! Im wahrsten Sinne des Wortes, denn die Arbeitswelt wird durch kaum ein drängenderes Thema als Arbeitszeitverkürzung und die Vier-Tage-Woche bewegt.
Genau darüber möchten wir bei unserem
3. Netzwerktreffen, am 19.03.2024 von 10.00 – 16.30 Uhr
im Gewerkschaftshaus in Cottbus, Straße der Jugend 13-14
diskutieren und Eure betriebliche Perspektive zu diesem präsenten Thema in den Mittelpunkt stellen.
Wir haben Expert*innen eingeladen, die ihre Studienergebnisse aus der Region präsentieren
und durch ihre betriebliche Erfahrung wertvolle Einblicke bieten, um einen zeitgemäßen Bezug herzustellen.
Flyer downloaden
Bitte meldet Euch bei Dirk Süßmilch per Mail oder telefonisch – 01578 – 53 22 034 – bis zum 12.03.2024 an.
Für Rückfragen stehen wir Euch jederzeit gern zur Verfügung.
Agenda am 19. März 2024
10:00 Uhr
Begrüßung und Vorstellung
10:30 Uhr
Arbeitszeitmodelle – Trends, Wunsch und Wirklichkeit?
Input: Corry Kröner, Vivien Eichhorn – WERTEWANDEL e.V.
11:45 Uhr
Erfahrungsberichte und Darstellung der eigenen betrieblichen Perspektive
Moderierte Betriebsrunde, Diskussion & Austausch
12:45 Uhr
Mittagspause
13:30 Uhr
Zeit für neue Zeiten?
Von Ergebnissen internationaler Forschung zur Vier-Tage- Woche
hin zu einem passenden Arbeitszeitmodell für Betrieb und Belegschaft
Input: Eike Broszukat (PCG)
14:15 Uhr
Die Vier-Tage-Woche – das Modell der Zukunft?
Gruppenarbeit
15:30 Uhr
Vorstellung und Diskussion der Arbeitsergebnisse im Plenum
16:15 Uhr
Themenspeicher, Verabredungen und Feedback
16:30 Uhr Ende
Hinweise & Organisation
Das Betriebs- und Personalräte-Netzwerk Energie und Versorgung ist ein Angebot des gewerkschaftlichen Projekts REVIERWENDE. Betriebliche Arbeitnehmervertretungen in der Lausitz sollen fit für die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen in der Region sein.
Das Seminar vermittelt Kenntnisse, die für die Arbeit des Betriebsrats, des Personalrats und auch für die Jugend- und Auszubildendenvertretung und Schwerbehindertenvertretung notwendig sind.
Es findet daher Anwendung für:
- Betriebsräte nach §37 Abs. 6 BetrVG,
- Personalräte nach § 46 Abs. 1 PersVG (Brandenburg), § 46 Abs. 3 Sächs.PersVG (Sachsen) bzw. § 46 Abs. 3 BPersVG (Bund)
- Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung nach § 65 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG sowie für
- Vertrauenspersonen der Schwerbehindertenvertretung nach § 179 Abs. 4 S.3 SGB IX.
Zur Teilnahme ist ein Beschluss des Gremiums inkl. der Freistellung der teilnehmenden Interessensvertretungsmitglieder notwendig. Für das Seminar fallen keine Tagungsgebühren an. Mit dem Beschluss des Gremiums werden die Reisekosten und die Freistellung der Teilnehmenden vom Arbeitgeber getragen.