09.08.23
Allgemein

Lage der Strukturentwicklung - Rheinisches Revier

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Das Rheinische Revier hat sich mit dem Ende der Kohle zum Ziel gesetzt, Europäische Modellregion für Energieversorgungs- und Ressourcensicherheit zu werden. Durch „systematischen Wissens- und Technologietransfer“ soll eine „wegweisende Kultur für Gründung und Wachstum“ entstehen, u. a. in den Bereichen Bioökonomie und digitalisierte und vernetzte Mobilität.

Weitere Informationen: Wirtschafts- und Strukturprogramm, Rahmenrichtlinie NRW, Reviervertrag 2.0

Für das Rheinische Revier stehen insgesamt 14,8 Mrd. Euro aus dem Strukturstärkungsgesetz (Bundes-, Landes- und kommunale Förderung)  und 580 Mio. Euro aus dem Just Transition Fonds der EU (angerechnet an die Strukturstärkungsmittel) zur Verfügung. Die Projekte werden beim Projektträger Jülich eingereicht, durch die Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR) und ihre Fachausschüsse begleitet und zur Umsetzung empfohlen. Damit spielt die ZRR im Entscheidungsprozess über die Frage, welche konkreten Strukturwandelprojekte im Rheinischen Revier gefördert werden, eine entscheidende Rolle. Der DGB und die IG BCE sind sowohl als Gesellschafter, als auch als Mitglieder im Aufsichtsrat (inklusive Stimmrecht) an der ZRR beteiligt. Eine notwendige Voraussetzung zur erfolgreichen Einreichung einer Projektidee ist ihr Potenzial im Sinne einer positiven Gestaltung des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Jedes Projekt muss einen Beitrag zum Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1 (WSP) mit seinen vom DGB NRW mit entwickelten Kriterien, u.a. zur Guten Arbeit (d.h. z.B. Tarifgebundenheit oder Sozialversicherungspflicht der Arbeitsplätze)  leisten.

Nach der Kritik an der Langwierigkeit und Komplexität des vormaligen „Drei Sterneverfahrens“ wird das Antrags- und Bewilligungsverfahren aktuell umgestellt. Das Ganze geschieht insbesondere vor dem Hintergrund des vorgezogenen Braunkohleausstiegs im Rheinischen Revier. Der Strukturwandel muss jetzt schneller und entschiedener zum Erfolg gebracht werden. Mit einer neuen Antrags- und Verfahrensstruktur wird ab Mitte September gerechnet.

Aus gewerkschaftlicher Sicht muss zur Bewertung der einzelnen Projekte nach wie vor das Wirtschafts- und Strukturprogramm 1.1 (WSP) inklusive der Kriterien zur Guten Arbeit herangezogen werden. Insgesamt müssen Projekte, die auf die Schaffung von neuen (Industrie-) Arbeitsplätzen und der Qualifizierung von Beschäftigten ausgerichtet sind, zukünftig stärker entwickelt und entsprechend priorisiert werden. Denn über das vorherige Verfahren wurden bisher kaum neue Arbeitsplätze im Rheinischen Revier geschaffen. Nun liegen Vorschläge auf dem Tisch, die mit der neuen Förderstruktur hoffentlich aufgegriffen werden, etwa, dass über die ZRR eine aktive Ansprache potenzieller Antragsteller erfolgt. Der DGB NRW und andere Akteure fordern zudem, eine Investorenkonferenz für das Rheinische Revier auszurichten. Zudem ist nicht wirklich transparent, welche Projekte in welchem Volumen gefördert werden, und wie sich diese tatsächlich auf Wertschöpfung und gute Arbeitsplätze auszahlen. Gründe dafür sind zum einen, dass die Projektbeschreibungen in dieser Hinsicht kaum aussagekräftig sind und zum anderen, dass die Mitglieder des ZRR-Aufsichtsrates, auch die Gewerkschaften, einer strengen Geheimhaltung über die Unterlagen der Sitzungen verpflichtet sind.

Aktuell wird deutlich: Als geeignetes Instrument einer offensiven Ansiedlungspolitik erweisen sich die Projektverfahren und Fördermittelstrukturen bisher nicht. Die Erfahrung aus früheren Strukturwandelprozessen zeigt, dass für einen wissensbasierten Strukturwandel Technologieforschung und industrielle Produktion zusammenfinden müssen. Darauf sollte bei der Projektentwicklung und Bewertung stärker geachtet werden. Ansonsten sind viele Projekte sehr wissenschaftslastig. Fragwürdig ist die Förderung von teuren Prestigeprojekten mit geringer Beschäftigungswirkung (z.B. Sportförderung ohne Breitensportwirkung, wie z.B. ein Wildwasserpark und ein Hockey Trainingszentrum – insgesamt 70 Millionen Euro sollen für drei Prestigesportprojekte im Revier zur Verfügung gestellt werden und zusätzlich weitere 40 Millionen Euro für weitere Kommunale Sportprojekte). Es gibt momentan keine großen Ansiedlungsprojekte für nachhaltige Energie und Industrie. Brisant ist das vor allem vor dem Hintergrund der Entscheidung von Bund, Land und RWE, den Kohleausstieg im Rheinischen Revier um acht Jahre auf 2030 vorzuziehen. Dazu hatten sich der DGB NRW, unter Mitarbeit des Bedburger Revierwendebüros, in einem Positionspapier geäußert. Immerhin besteht seit dem Ende Mai 2023 zwischen dem Land NRW und der ZRR geschlossenen Reviervertrag 2.0 Konsens darüber, neben dem beschleunigten Kohleausstieg im Rheinischen Revier, auch den Strukturwandel anhand von arbeitsplatzwirksamen Projekten zu beschleunigen.

Positive Entwicklungen sind aus unserer Sicht Vorhaben zur Entwicklung von Transformations- und Qualifizierungspromotoren, die für die betriebliche Weiterbildung zur Bewältigung der Transformation eingesetzt werden sollen, oder Ansätze, ein ehemaliges Industriegelände als Modellstandort für urbane Produktion zu entwickeln. Ebenso die Zusage von der RWE im Rheinischen Revier moderne H² Ready Gaskraftwerke bis 2030 zu bauen. Hier benötigen wir jedoch zeitnah Rahmensetzungen durch die Bundesregierung, die solche Investitionen ermöglichen.

 

Weiterführende Informationen:

Webseite des Wirtschaftsministeriums NRW

Webseite der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR)

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