Das Ruhrgebiet möchte auf seine jahrzehntelange Erfahrung im Strukturwandel zurückgreifen und mit dem Ende der Steinkohleverstromung seine Stärken nutzen: Durch das Recyclen von vorhandenen Gewerbeflächen im Kohlesektor sollen attraktive Wirtschaftsflächen angeboten und somit der allgemeinen Flächenknappheit in NRW begegnet werden. Die enge Verzahnung der zahlreichen Hochschulen mit der Wirtschaft (insbesondere mit Kleinen und Mittleren Unternehmen) soll neue Innovationen ermöglichen und die im Ruhrgebiet bedeutsame Metallindustrie zu einer nachhaltigen, resilienten Wirtschaft transformieren. Zudem soll das vorhandene Fachkräftepotenzial der Kohlewirtschaft genutzt, und attraktive Angebote und Potenziale für alle Qualifikationsstufen geschaffen werden. Dazu gehört es auch, die Mobilität effizienter und nachhaltiger zu gestalten. Grundlage dafür ist das 5-Standorte-Programm als regionales Handlungskonzept, an dessen Erstellung der DGB NRW und andere Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden und Verwaltung beteiligt waren.
Weitere Informationen: 5-Standorte-Programm, Rahmenrichtlinie NRW
Für das Ruhrgebiet (laut Strukturstärkungsgesetz Unna, Hamm, Herne, Duisburg und Gelsenkirchen sowie der Nachbarkommunen) stehen insgesamt 662 Mio. Euro aus dem Strukturstärkungsgesetz, sowie für die Städte des nördlichen Ruhrgebietes (Bottrop, Gladbeck, Dorsten und Marl) bis zu 102 Mio. Euro aus dem Just Transition Fonds der EU zur Verfügung. Über das 5-Standorte Programm werden Projekte aus dem Strukturstärkungsgesetz in den Kommunen beantragt und vorab ausgewählt, ehe diese dann im Strukturstärkungsrat beraten und verabschiedet werden. Im Strukturstärkungsrat ist, neben Vertreter*innen der Standortkommunen, der Landes- und Bezirksregierungen, der Agenturen für Arbeit, sowie der Kammern und Hochschulen, auch der DGB (stellvertretend die DGB Region Emscher-Lippe) mit einer Stimme vertreten. Für das 5-Standorte Programm wurde unter aktiver Mitarbeit des DGB NRW eine Bewertungsindikatorik mit Kriterien Guter Arbeit entwickelt.
Zusätzlich ist der DGB beratendes Mitglied im Regionalverband Ruhr, sowie Beiratsmitglied in der Business Metropole Ruhr (BMR) als regionale Wirtschaftsförderung. Diese ist, neben der ZRR, die zweite wichtige Strukturentwicklungsgesellschaft in NRW, die von der Landesregierung mit der Projektorganisation des 5-Standorte Programms für das Ruhrgebiet beauftragt wurde. Aufgabe der BMR ist es darüber hinaus, den Wirtschaftsstandort Metropole Ruhr zu entwickeln und als leistungsstarke und innovative Region national und international zu fördern. Die BMR bündelt die wirtschaftlichen Interessen der 53 Städte der Region und setzt die Maßnahmen in enger Kooperation mit Kommunen, Land, Bund und Wirtschaft der Region um.
Viele Projektideen beinhalten forschungs- und wissenschaftsnahe Aspekte, wie die Errichtung von Forschungsinfrastrukturen. Die formulierten Erwartungen zur Schaffung von Arbeitsplätzen sind oft vage und entstehen eher im indirekten Bereich. Positiv sind Projektvorhaben im Bereich der Wasserstoffwirtschaft, die auch einen ehemaligen Rangierbahnhof zur Entwicklung gereichen soll. Um die zahlreichen Initiativen im Bereich der Wasserstoffwirtschaft gezielter zu koordinieren und entwickeln zu können, wurde eigenes eine Wasserstoffkoordinierungsstelle im Ruhrgebiet geschaffen. Positive Ansätze sind in der Kreislaufwirtschaft zu verzeichnen. In einer ehemals gewerblich genutzten Immobilie soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit von kunststoffverarbeitenden Betrieben, Betrieben der Kreislaufwirtschaft und wissenschaftliche Einrichtungen entstehen. Ziel ist die Entwicklung von neuen umweltschonenden Kunststoffen und die Erforschung und Entwicklung von neuen Entsorgungs- und Recyclingverfahren.
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