Mit dem Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen (StStG) wurde den Empfehlungen der Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung weitestgehend gefolgt und insbesondere die verankerten Strukturmittel in Höhe von 40 Mrd. Euro für die Braunkohlereviere und weitere 1,09 Mrd. Euro für die Steinkohlekraftwerksstandorte festgeschrieben. Für den DGB und für uns als Projekt Revierwende ist es nach drei Jahren Strukturstärkungsgesetz an der Zeit, Bilanz zu ziehen und einerseits auf den Zwischenstand der Strukturförderung zu blicken und andererseits gewerkschaftliche Vorschläge für einen gemeinsam und gerecht gestalteten Strukturwandel in die bundespolitische Debatte einzubringen.
Eine Strukturförderung, die zum Erhalt und Aufbau Guter Arbeit führt, ist entscheidend für den sozialen Zusammenhalt. Auch Gewerkschaften und Betriebsräte tragen entscheidend zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zum demokratischen Miteinander bei. Die betriebliche Mitbestimmung ist eine gelebte Form der Demokratie, die nicht zuletzt aufgrund wachsender Zustimmung zu Rechtspopulisten in Transformationsregionen essenziell für den sozialen Zusammenhalt ist.
Zentrale Forderungen des DGB und des Projektes Revierwende sind:
- Es braucht eine neue Prioritätensetzung der Strukturförderung auf wirtschaftsnahe Infrastruktur. Dabei müssen Kriterien Guter Arbeit (insbesondere Tarifbindung und Mitbestimmung) angewendet werden. Der Bund muss direkte Unternehmensförderung untergesetzlich über eine investive Bundesförderrichtlinie ermöglichen. Es braucht insgesamt eine Balance zwischen guten Standortbedingungen, Aus- und Weiterbildungsförderung, sowie wirtschaftsnaher Infrastruktur. Diese Balance ist aus unserer Sicht noch nicht revierübergreifend erreicht.
- Bund und Länder müssen sich zu mehr Transparenz in der Strukturförderung (Veröffentlichung von Beratungen und Unterlagen, ansprechende Aufbereitung für die Öffentlichkeit) und zu mehr Austausch mit der Öffentlichkeit in Sachen Strukturentwicklung verpflichten (breitere Kommunikation von Förderprozessen, Darstellung guter Strukturprojekte, sowie Aufbereitung von Kennzahlen, insbesondere Arbeitsplatzwirksamkeit von einzelnen Projekten)
- Die Arbeitsplatzwirksamkeit von Strukturwandelprojekten, sowie die Qualität dieser Arbeitsplätze müssen laufend evaluiert werden. Und zwar nicht rückblickend mit theoretischen Szenariovergleichen, sondern bereits im Rahmen der Beratungen in den Strukturwandelausschüssen, anhand konkreter Angaben in den Projektbeschreibungen. Darüber hinaus braucht es eine tatsächliche Beteiligung von Gewerkschaften in allen Strukturwandelgremien.